Gebühren

GSB_Gebühren

Welche Gebühren fallen für einen Bausachverständigen an? oder Was kostet ein Gutachten?

Die Frage: “Was kostet ein Gutachten bzw. wie hoch sind die Gebühren?” ist die häufigste Frage an uns. Leider können wir die Frage nach der Höhe der Sachverständigen-Gebühren nicht pauschal bzw. allgemein beantworten. Dazu benötigen wir zusätzliche Informationen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine schriftliche Anfrage per Mail senden. Bitte mit folgenden Angaben:

  1. Wer ist Auftraggeber? Bitte mit Angabe einer zustellfähigen Postadresse, sowie Telefonnummer und ggf. Faxnummer und E-Mailadresse.
  2. Wo befindet sich das Objekt? Bitte nennen sie uns die Postadresse des Objektes bzw. des Treffpunktes als Navigationsadresse bitte mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
  3. Was soll begutachtet werden?

Wenn Sie ein Angebot über die Höhe von Gebühren für eine Immobilien-Bewertung einer Immobilie benötigen, senden Sie uns zusätzlich Informationen zur Größe des Grundstücks sowie Art, Alter und Größe der Bebauung sowie ggf. vorhandene besondere Ausstattung.

Wenn Sie die bautechnische Beweissicherung beauftragen wollen bzw. ein Angebot für Sachverständigen-Gebühren benötigen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zu Größe und Baujahr der zu beweissichernden Grundstücke einschl. Bebauung sowie zur Tiefe (fotografische Beweissicherung von außen, innen, Videofahrt, Drohnenflug, etc.) der gewünschten Beweissicherung.

Wenn Sie ein Gutachten zu Schäden an Gebäuden beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen, z.B. eine Mangelliste, zur Art und Umfang der Schäden, Angaben zu den betroffenen Bauteilen, sowie ggf. vorhandene Fotos von den Schäden.

Wenn Sie ein Versicherungsutachten zu Ursache, Umfang und Höhe eines versicherten Schadens an Gebäuden bzw. baulichen Anlagen ggf. mit Einrichtung bzw. Hausrat zum Neuwert ggf. Zeitwert beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zum Geschädigten insb. Adresse und Telefonnummer, Schadenszeitpunkt, Versicherungsnehmer, Versicherungsnummer, vorläufiger Schadensumfang ggf. zur Schadenshöhe. Wenn die Sachverständigen-Gebühren mitversichert sind oder ein eintrittspflichtiger Schaden vorliegt, benötigen wir zusätzliche Informationen und Nachweise. In der regel übernimmt dann die Versicherung die Gebühren.

Wenn Sie ein Gutachten zu Mängeln an Bauleistungen beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Art und Umfang der zu prüfenden Bauleistungen, ggf. mit Vertragsunterlagen einschl. Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung.

Wenn Sie die sachverständige Mitwirkung bei der Abnahme/Übergabe z.B. einer Eigentumswohnanlage beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Größe und Anzahl der Wohneinheiten, Ausstattung, sowie die Baubeschreibung.

Wenn Sie die baubegleitende sachverständige Qualitätssicherung beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Art und Größe des Bauvorhabens sowie Angaben zu Anzahl und Art der gewünschten Prüftermine.

Ihre schriftliche Anfrage zur Höhe der Gebühren

Nach Eingang Ihrer Anfrage wird diese durch unsere sachverständige Kalkulation geprüft. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden bzw. am nächsten Werktag eine Antwortmail bzw. Angebot mit einer Preisinformation auf Basis unserer Preisliste. Für eine durchschnittliche Begutachtung (Durchführung Ortstermin sowie Gutachtenerstellung einschl. NK) müssen Erstkunden mit Sachverständigen-Gebühren in Höhe ab 2999,- EUR zuzüglich MwSt rechnen. Bei Zusatzleistungen werden die Gebühren gemäß Preisliste gesondert berechnet. Bei schwierigen ggf. umfangreichen Fragestellungen behalten wir uns die Nachforderung weiterer Unterlagen vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich unser Angebot ggf. als Gebühren-Grenze vorwiegend an gewerbliche Kunden bzw. an die öffentliche Verwaltung richtet. Wenn Sie uns daraufhin beauftragen, senden wir eine Auftragsbestätigung mit Termin für die nächstmögliche Ortsbesichtigung und bitten um schriftliche Bestätigung.

Bei Anfragen von Gerichten senden Sie uns die Gerichtsakte ggf vorab eine Mail mit den Beweisbeschlussfragen zur Prüfung des Sachgebietes. Die Gebühren-Abrechnung erfolgt auf Basis des JVEG.

Ihre Anfrage zur Begutachtung senden Sie bitte per Mail an unsere zentrale Auftragsannahme (siehe oben rechts).

Alternativ zur klassischen Begutachtung mit Ortstermin durch einen GSB Sachverständigen bieten wir eine Onlineprüfung durch.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
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